Obwohl ich eigentlioch immer die Augen offen halte, wo man günstig Musik zur Vertonung seiner Videos beziehen kann, diese Quelle kannte ich noch nicht: Audio-Bibliothek – YouTube. Die Audio-Bibliothek ist nun nicht so wahnsinnig umfangreich, wie man das bei einem Anbieter dieser Art vielleicht erwarten würde. Aber sie ist ganz gut sortiert und – zumindest ist das mein Eindruck nach dem ersten Reinhören – auch ganz gut bestückt.
Wer nun vermutet, dass man nur seine bei Youtube online stehenden Videos damit hinterlegen kann, der wird angenehm überrascht: Man kann jeden Titel herunterladen und frei in seinen Videos verwenden.
Aus den Nutzungsbedignungen:
Musik aus dieser Bibliothek ist ausschließlich für die Nutzung in deinen Videos und anderen von dir erstellten Inhalten bestimmt. Du kannst Musikdateien aus dieser Bibliothek in Videos verwenden, mit denen du auf YouTube Einnahmen erzielst.
Zwei Punkte sind ja beim Thema Audio immer etwas heikel: Man darf die Urheberrechte nicht verletzen, da schaut auch Youtube drauf. Nun sind zwar bei den einzelnen Titel Urheber genannt, aber außer den etwas mageren Sätzen in den Nutzungsbedingungen erfährt man hier nicht viel.
Kritisch ist auch immer eine sogenannte kommerzielle Nutzung. Die Diskussion darüber ist ein weites Feld. Den einen genügt eine Werbe-Anzeige auf der Video-Website, bei anderen ist es ein gegen Honorar für Dritte erstelltes Video. Schließlich kann man auch bei Youtube selbst versuchen, Erlöse für seine Videos zu erzielen. Das ist der Punkt, wo es knifflig wird:
Wenn du Videos zur Monetarisierung einreichst, in denen du diese Musiktitel verwendest, musst du möglicherweise zusätzliche Belege bereitstellen, um nachzuweisen, dass du über die kommerziellen Nutzungsrechte für den jeweiligen Titel verfügst. In diesem Fall solltest du den genauen Namen des musikalischen Werks nennen und angeben, dass du es von der YouTube-Audio-Bibliothek heruntergeladen hast.
Inzwischen gibt es schon einige Nutzer-Berichte, wonach Youtube trotz dieser Angaben Videos aus Urheberrechtsgründen gesperrt haben soll. Und wenn Youtube selbst die Angaben aus seiner eigenen Audio-Bibliothek nicht genügen sollten, dann wirds schwierig, einen Nachweis zu führen.
Für eigene Projekte kann man dieses Risiko wohl eingehen. Für Kundenprojekte kann es etwas unangenehm werden, wenn ein Video gesperrt wird und dann nicht auch wieder schnellstmöglich freigegeben werden sollte.